Parkhausschranken

Parkhausschranken

 
Als Parkhausschranken werden automatische Schranken bezeichnet die, wie der Name bereits vermuten lässt, in Parkhäusern eingesetzt werden. Im Gegensatz zu Schranken, die für die allgemeine Zufahrtskontrolle konzipiert und entwickelt wurden, weisen Parkhausschranken eine geringere Sperrbreite auf, laufen zwecks größerem Fahrzeugdurchsatz, wie es in Parkhäusern zu erwarten ist, schneller und können für niedrigere Deckenhöhen mit einem Knickholm geliefert werden. Insbesondere bei Parkflächen bei denen Parkgebühren erhoben werden, sind diese Eigenschaften der Schranken unerlässlich. Die Schrankenholme der Parkhausschranken sind darüber hinaus seitlich angeschlagen und nur einfach, nicht beidseitig geführt.
 
Eine Parkhausschranke wird somit meistens in Parkhäusern, Tiefgaragen oder auch auf Parkplätzen in Verbindung mit Ein- und Ausfahrtstationen und Kassenautomaten installiert. Parkhausschranken sind nicht geeignet für Sperrbreiten größer 3,50 Meter oder in Verbindung mit Unterlaufsperren oder einem Übersteigschutz, auch Schrankengitter genannt.
 
Weitere Informationen zur Parkhausschranke auf Automatikschranken

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